Besondere Zollvorschriften
Bei Einreise können folgende Gegenstände zollfrei eingeführt werden:
- 400 Zigaretten oder
100 Zigarren oder
50 gr. Tabak - 1,5 l Alkohol über 22% oder
2 l Alkohol unter 22%
Persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden. Als persönliche Gegenstände zählen solche Gegenstände, die man in angemessener Anzahl und Menge unter Berücksichtigung von Zweck und Dauer der Reise benötigt bzw. mit sich führt. Darüber hinaus gehende Gegenstände sind zu verzollen, wenn sie den Wert von 5 Mio. Dong übersteigen.
Gold in Barren muss bis zu 1 kg bei Einreise deklariert werden, es muss eine Genehmigung seitens der Bank vorliegen.
Gold über 1 kg muss im Flughafenlager deponiert werden, Goldschmuck über 300 gr muss deklariert werden.
Bargeld ausländischer Währungen im Wert über 5.000 US-Dollar und Bargeld der vietnamesischen Währung Dong im Wert über 15 Mio. Dong muss deklariert werden
Tee kann bis zu 5 kg importiert werden, Kaffee bis zu 3 kg. Persönliche Gegenstände können eingeführt werden.
Die o.a. Regelungen gelten für Personen über 18 Jahre.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts der Zunahme einschlägiger Haftfälle wird eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Rauschgiftdelikte werden strafrechtlich verfolgt und es drohen drakonische Strafen. Schon der Besitz geringer Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen; ab dem Besitz von 20kg Opium bzw. 600g Heroin droht sogar die Todesstrafe.
Prostitution ist gesetzlich verboten. Freiern drohen Verwarnungen oder (bei Ausländern eher üblich) Geldbußen in Höhe von umgerechnet bis zu 400 Euro.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird hart bestraft. Es drohen mindestens 12 Jahre Freiheitsentziehung, in besonders schweren Fällen Todesstrafe.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Die Todesstrafe wurde in letzter Zeit in Vietnam auch an Ausländern vollstreckt. Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Zu beklagen sind u.a. jahrelange Untersuchungshaft, teure und dennoch unzureichende anwaltliche Verteidigung und harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit. Die deutschen Auslandsvertretungen können Strafverfahren und Haftumstände nur wenig beeinflussen; der Betreuung deutscher Gefangener sind häufig enge Grenzen gesetzt.