BCT-Touristik

Vietnam Reisen

Vietnam Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt 3

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Reisedokumente
Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, die Gültigkeit des Einreisedokuments muss die Gültigkeit des Visums um einen Monat übersteigen
Vorläufiger Reisepass Ja, die Gültigkeit des Einreisedokuments muss die Gültigkeit des Visums um einen Monat übersteigen
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen s.u.
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
 
Kinderreisepass Ja, aber nur mit Foto, die Gültigkeit des Einreisedokuments muss die Gültigkeit des Visums um einen Monat übersteigen
Reisepass Ja, die Gültigkeit des Einreisedokuments muss die Gültigkeit des Visums um einen Monat übersteigen
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) Bis 26.06.2012: Ja, aber nur mit Foto, die Gültigkeit des Einreisedokuments muss die Gültigkeit des Visums um einen Monat übersteigen
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, aber nur mit Foto, die Gültigkeit des Einreisedokuments muss die Gültigkeit des Visums um einen Monat übersteigen
Weitere Anmerkungen Diese Informationen beruhen auf Angaben des Außenministeriums und sind vietn. Auslandsvertretungen in Drittländern nicht immer bekannt. Des Öfteren werden dort sowie auch in Ho-Chi-Minh-Stadt nicht alle erwähnten Reisedokumente anerkannt und eine Gültigkeit des Reisedokuments von 6 Monaten über die Reise hinaus gefordert. Es wird daher generell empfohlen mit einem Reisepass mit ausreichender Gültigkeit zu reisen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Transitvisum.

Visa zur Einreise nach Vietnam sind zu beantragen bei der

Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam
Elsenstr. 3
12435 Berlin
Tel.: 030 - 53 63 01 08
Fax: 030 - 53 63 0200

oder dem

Vietnamesischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main
Kennedy-Allee 49
60596 Frankfurt am Main
Tel.: 069-795 336 50
Fax: 069-795 336 511
E-Mail: gkvietnam_frankfurt@mofa.gov.vn

und berechtigen zum Besuch des ganzen Landes.

Ein Touristenvisum wird in der Regel für vier Wochen zur einmaligen Einreise ausgestellt. Die Erteilung für einen längeren Zeitraum und zur zwei- oder mehrfachen Einreise ist bei entsprechender Beantragung und Vorlage weiterer Unterlagen gegen höhere Gebühr nach Auskunft der vietnamesischen Botschaft möglich.

Visa für Geschäftsreisende und Investoren können für die Dauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden Für diesen Personenkreis kann auch nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Jahren ausgestellt werden. Einzelheiten dazu sollten direkt bei der vietnamesischen Botschaft erfragt werden.

Familienangehörige von Vietnamesen und im Ausland lebende Vietnamesen können auf Antrag von der Visumspflicht befreit werden. Darüber wird eine für 5 Jahre gültige Bescheinigung ausgestellt, mit der mehrere Ein- und Ausreisen und ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch möglich ist. Nähere Informationen erteilen die vietnamesischen Auslandsvertretungen.

Eine Verlängerung oder Änderung der Gültigkeitsdauer des Visums in Vietnam ist möglich, nahezu alle Reisebüros bieten diesen Service gegen oft überhöhte Gebühren an.

Das Visum kann nicht ohne Weiteres bei Einreise am Flughafen eingeholt werden, sondern muss vorher bei der vietnamesischen Botschaft in Berlin oder über das Reisebüro beantragt werden.
Im Internet werden vielfach sogenannte „Visa on arrival“ angeboten. Damit ist eine Einreise nur über die internationalen Flughäfen in Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt und Da Nang möglich. Es wird aber grundsätzlich die vorherige Einholung des Visums bei einer vietnamesischen Auslandsvertretung empfohlen, da damit die Einreise nach Vietnam an jedem offiziellen Grenzübergang (auch über den Landweg aus den Nachbarländern) möglich ist und das „Visa on arrival“ eigentlich für Fälle der Eilbedürftigkeit, oder wenn im Aufenthaltsland keine vietnamesische Auslandsvertretung existiert, vorgesehen ist. Über die Zuverlässigkeit einzelner Internet-Anbieter können keine Aussagen getroffen werden.

Sperrgebiete

Davon ausgenommen sind militärische Sperrgebiete, die leider nicht immer als solche gekennzeichnet sind bzw. lediglich Schilder auf Vietnamesisch tragen, sowie das unmittelbare Grenzgebiet, das ebenfalls nicht immer ausreichend gekennzeichnet ist und dessen Ausdehnung bzw. Abstand vom tatsächlichen Grenzverlauf von den örtlichen Sicherheitsorganen oft willkürlich interpretiert wird. Bei beabsichtigten Besuchen in Grenznähe müssen gesondert zu beantragende Genehmigungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit mitgeführt werden. Da diese Gebiete auch kurzfristig zu „restricted areas“ erklärt werden können, empfiehlt sich für Reisende, die abseits der üblichen Touristenziele unterwegs sind, vor Reiseantritt eine Rückfrage bei den örtlichen Volkskomitees oder Polizeibehörden.

Vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen (Autos und Motorräder)

Die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die vietnamesischen Behörden möglich. Eine Erteilung an der Grenze ist nicht möglich. Die Tourismusbehörde in Vietnam stellt ebenfalls keine kurzfristigen Genehmigungen für die Einfuhr von Fahrzeugen im touristischen Reiseverkehr mehr aus. Aufgrund eines Abkommens von November 2007 gilt für in Thailand und Laos zugelassene Fahrzeuge ein vorgeblich vereinfachtes Verfahren, das sich in der Praxis als äußerst umständlich erweist. Die Genehmigungen können in Thailand bzw. Laos eingeholt werden und gelten für die Einreise.

Zu beachten ist jedoch, dass weder internationale noch nationale ausländische Führerscheine anerkannt werden (s. auch Reisen über Land). Für Motorradfahrer kommt hinzu, dass die Einfuhr von Fahrzeugen mit mehr als 175 ccm nicht gestattet ist.

Registrierung

Es besteht Registrierungspflicht, diese wird jedoch meist vom Hotel übernommen.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.